Zurücksetzen, Hältern, Kühlen
was erlaubt ist – und was wirklich sinnvoll ist
Zurücksetzen
Manchmal erlaubt das Fischereirecht, einen gefangenen Fisch zurückzusetzen – zum Beispiel zur Hege oder wenn Schonzeiten bzw. Schonmaße gelten.
Das Tierschutzgesetz (TG) sieht das aber kritisch: Es verlangt grundsätzlich, dass ein gefangener, maßiger Fisch betäubt und getötet wird und nicht einfach wieder zurückgesetzt wird.
Wichtig:
- Zurücksetzen soll die Ausnahme bleiben.
- Es muss immer nach Fischereirecht und Tierschutzrecht begründbar sein (z. B. Schonmaß, Schonzeit, geschützte Art).
Auch wenn der Fisch äußerlich nur leicht verletzt wirkt, können laut Untersuchungen bis zu 30 % der zurückgesetzten Fische später trotzdem sterben.
Jetzt ist der Fisch also „dran“ – du hast ihn ordnungsgemäß angelandet.
Die Frage ist: Wie hältst du ihn bis zum Ende des Angelns frisch und genusstauglich?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Hältern im Setzkescher
- Sofort schlachten und kühlen
Egal, wie du dich entscheidest: Du musst dich an rechtliche Vorgaben und an den Tierschutz halten.
Kühlen (Kühlbox)
Die tierschutzgerechte und fischqualitätsfreundliche Lösung ist meist:
Fisch sofort töten und kühlen.
Das heißt:
- Fisch nach dem Anlanden schnell und fachgerecht betäuben.
- Danach sofort schlachten (Stich) – so verlangen es Tierschutzgesetz und Schlachtverordnung.
- Den ausgenommenen Fisch in sauberes Küchenpapier einwickeln (nicht in eine Plastiktüte – darin kann er „schwitzen“ und schneller verderben).
- In einer Kühlbox lagern.
Eine gute Kühlbox mit Kühlakkus:
- hält bis zu ca. 8 Stunden Temperaturen unter 10 °C
- sorgt dafür, dass die Fleischqualität erhalten bleibt
Bei größeren Veranstaltungen (z. B. Jugendfischen, Vereinsfischen) kann es sinnvoll sein:
- zusätzliche Kühl- oder Gefrierschränke bereitzustellen
Merksatz:
- Die Kühlung des bereits getöteten Fisches ist dem Hältern im Setzkescher deutlich vorzuziehen – für die Fischqualität und aus Tierschutzsicht.
Hältern (Setzkescher)
Beim Hältern bleibt der Fisch in einem Setzkescher im Wasser und wird für eine gewisse Zeit am Leben gehalten.
Wichtig zu wissen:
- Das Tierschutzgesetz und Gerichtsentscheidungen lassen das Hältern zur reinen „Qualitätserhaltung“ nicht zu.
- Untersuchungen haben gezeigt: Hältern nach dem Fang ist tierschutzrelevant und passt nicht zum „Sinn der Fischerei“.
- Außerdem bleibt der Fisch dadurch nicht wirklich „frischer“. Oft ist das Wasser am Ufer (Flachzone, Sonne) wärmer, was für den Fisch zusätzlich Stress bedeutet.
Es gibt nur einen speziellen Fall, in dem das TG Hältern erlaubt:
- Wenn Fische durch Geruch oder Geschmack stark beeinträchtigt sind (z. B. „mooseln“ durch Cyanobakterien)
- und man sie durch längeres Hältern wieder genusstauglich machen möchte
Dafür reicht aber nicht „ein Tag im Wasser“:
- Es sind meist mehrere Tage nötig
- in einem ausreichend großen Becken
- mit Frischwasserzufuhr
- und guter Sauerstoffversorgung
Das bayerische Fischereirecht (AVBayFiG) erlaubt Setzkescher, stellt aber strenge Bedingungen. Es gilt unter anderem:
- Hälterungsdauer auf das notwendige Mindestmaß beschränken.
- Der Setzkescher muss:
- aus knotenfreiem Textilmaterial sein
- geräumig genug sein, damit sich der Fisch darin waagrecht frei bewegen/schwimmen kann (kein „Kopfstand“).
- Setzkescher aus Draht sind verboten.
- Auf gute Wasserqualität achten:
- keine direkte Sonneneinstrahlung
- nicht zu viele Fische im Kescher
- In Gewässern mit Schiffsverkehr ist Hältern nur erlaubt, wenn die Fische dadurch nicht geschädigt werden (z. B. kein Anstoßen, kein extremes Schaukeln).
Ganz wichtig:
- Gehälterte Fische dürfen niemals wieder zurückgesetzt werden!