Du möchtest
in Bayern angeln?

Rechtliche Voraussetzungen.

Der beste Weg:

Werde Mitglied im Fischereiverein!

Alleine angeln ist cool – aber in der Gruppe macht’s noch viel mehr Spaß! Der einfachste Weg, richtig angeln zu lernen: Tritt der Jugendgruppe deines örtlichen Fischereivereins bei!

  • Lernen von den Profis – erfahrene Angler zeigen dir alles, was du wissen musst.
  • Scheine – dort bekommst Du deinen Erlaubnisschein und darfst mit deinem eigenen Angelgerät angeln
  • Neue Freunde finden – triff Gleichaltrige, die genauso gerne angeln wie du.
  • Mehr Spaß & Abenteuer – gemeinsame Angeltouren, Zeltlager und Veranstaltungen

Frag einfach nach einem Fischereiverein in deiner Nähe – dort bekommst du die beste Unterstützung! Die meisten Jungangler in der Jugendgruppe angeln dort weiterhin bis zu ihrem 18. Geburtsjahr. Die Vorteile, in einer Jugendgruppe zu angeln, überwiegen und motiviert sie auch dort zu bleiben, zumal es auch deutlich kostengünstiger ist. Auch über unseren Vereinsfinder kannst Du nach Fischereivereinen in deiner Nähe suchen: https://fischer-jugend.de/vereine
Dort sind alle Fischereivereine aufgelistet, die auch eine Jugendgruppe haben.

Der zweitbeste Weg:

Du bist noch nicht Mitglied in einer Jugendgruppe des Fischereivereins und möchtest trotzdem angeln?

Bist Du schon alt genug um selbständig und verantwortungsvoll angeln gehen zu können?

Du möchtest alleine angeln gehen?

Allein und damit unter eigener Verantwortung darfst Du erst angeln, wenn du

  • 14 Jahre alt bist und
  • deine Fischerprüfung erfolgreich absolviert hast und
  • du stolzer Besitzer eines Fischereischeines bist und
  • einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzt
Der Fischereischein:

Der Angelschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fischereischein. Wer angeln oder fischen möchte, benötigt diesen Nachweis über seine persönliche Sachkunde. Er ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften insbesondere des Fischerei- und Tierschutzrechts zu erbringen. Wie beim Führerschein musst du die Theorie und Praxis lernen (in einem Vorbereitungskurs) und eine Prüfung bestehen. Diese Prüfung kannst Du ab deinem 12. Lebensjahr absolvieren. Den Fischereischein erhältst Du aber erst mit 14.

Hochoffiziell heißt der Fischereischein: „Fischereischein auf Lebenszeit“

Den Jugendfischereischein gibt es seit Januar 2025 nicht mehr und wird auch nicht mehr benötigt!

Andere ältere Jugendliche haben diesen evtl. noch. Lasst Euch davon nicht beirren. Ihr müsst und könnt Euch seitdem am Gewässer mit einem Lichtbildausweis (Schüler- oder Personalausweis) ausweisen, gegenüber den Fischereiaufsehern und/oder der Polizei.

Der Erlaubnisschein:

Um dann an einem Gewässer, egal ob Bach / Fluss / See / Weiher, angeln gehen zu dürfen, benötigst Du noch zusätzlich einen „Erlaubnisschein“. Diesen erhältst Du von dem sog. Fischereiberechtigten, meistens einem Fischereiverein. Verkauft wird dieser oft auch über Angelgerätegeschäfte. Diesen Erlaubnisschein kann auch der dich begleitende Angler besitzen. Im nächsten Artikel erklären wir Dir noch, ab wann DU einen Erlaubnisschein benötigst. Je nachdem, ob Du einen eigenen Erlaubnisschein hast, darfst Du auch unterschiedlich angeln.

Du möchtest unter Begleitung angeln gehen?

Zwei Möglichkeiten gibt es nun für Dich, je nachdem wie alt und erfahren Du im Angeln bist.

Für junge Angler ab 7 bis 17 Jahre ohne eigene Fischerprüfung:

MIT eigenem Erlaubnisschein

Wenn du mindestens 7 Jahre alt bist, darfst du in Bayern offiziell angeln – aber nur unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers mit Fischereischein (ein Elternteil oder ein dir bekannter Fischerpate). Du führst während des Angelns einen eigenen Erlaubnisschein mit. Der dich begleitende erwachsene Angler benötigt einen Fischereischein, und weil er vermutlich selber angelt, auch einen Erlaubnisschein für das Gewässer.

Das gilt für Dich:

  • eine eigene Angelausrüstung verwenden
  • eine Montage erstellen
  • die Angelrute auswerfen
  • den Anhieb setzen und den Fisch drillen
  • keschern
  • lebende Fische abködern
  • Fische betäuben und töten
  • Du musst dich mit einem Ausweis mit Foto (z. B. Schülerausweis) ausweisen können.

Diese Variante des Angelns sollte jedoch nur den bereits erfahrenen Junganglern vorbehalten sein.

OHNE eigenem Erlaubnisschein:

Du fühlst Dich noch unerfahren und bist dir noch in vielem unsicher, dann ist diese Variante für Dich zu empfehlen. Und je jünger du bist, desto mehr benötigst Du noch Aufsicht und Hilfestellung beim fischwaidgerechten Angeln.

Wenn du mindestens 7 Jahre alt bist, darfst du in Bayern offiziell angeln – aber nur unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers mit Fischereischein und Erlaubnisschein.

Du angelst mit den Angelgeräten deiner erwachsenen Begleitung. Du bist seine ausführenden Hände. Er ist ständig bei Dir und hilft Dir und angelt nicht selber.

Das gilt für dich:

  • Du darfst bis zu zwei Angelruten benutzen (außer der Gewässerbesitzer erlaubt nur eine, z.B. beim Spinnfischen).
  • Du musst dich mit einem Ausweis mit Foto (z. B. Schülerausweis) ausweisen können.
  • Sind zwei Ruten erlaubt? Dann könntest du mit einem Freund gleichzeitig angeln.
  • Ist nur eine Rute erlaubt? Dann müsst ihr euch abwechseln.
  • Alleine angeln? Geht nicht!
    Du darfst nie alleine gelassen werden. Die erwachsene Person muss immer bei dir sein, da sie jederzeit eingreifen muss, wenn Du nicht fischwaidgerecht angelst.
  • Gewässerregeln beachten! Der Besitzer oder Verantwortliche des Gewässers entscheidet, ob das Angeln ohne Erlaubnisschein erlaubt ist. Frag also am besten vorher nach!
  • Gut zu wissen: Diese Regelung gilt für alle bis einschließlich 17 Jahre.

Tierschutz geht vor!
Du musst dich immer an das fischwaidgerechte Angeln und damit an das Tierschutzgesetz halten. Außerdem gelten die Regeln des Gewässers, an dem du angelst. Wenn du dagegen verstößt, kann das teure Strafen geben – und deine Aufsichtsperson ist dafür verantwortlich!

Halt dich an die Regeln – dann steht einem tollen Angeltag nichts im Weg!