Rechte und Pflichten

Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern

 

unter 10 Jahren: 

Kinder unter 10 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Anglers an das Angeln herangeführt werden.

In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVRiR) hat das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten bestimmt, dass auch Kinder unter zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen angeln dürfen.

Jeder Gewässerbesitzer oder -pächter bzw. Fischereiverein kann untersagen, dass Kinder unter 10 Jahren an seinen Gewässern am Angeln beteiligt werden. Er kann frei verfügen, wem er das Angeln an seinen Gewässern erlauben möchte. Es ist daher erforderlich zu klären, welche Vorschriften vom Gewässerbesitzer erlassen wurden. Da Kinder aber möglichst frühzeitig an das Angeln herangeführt werden sollten, sind solche Einschränkungen nicht wünschenswert.

Konkret ergeben sich für Kinder unter zehn Jahren folgende Beteiligungsformen am Angeln eines erwachsenen Fischereischeininhabers:

 

Anwesenheit des Erwachsenen

Der Erwachsene ist der Fischereiausübenende. Aus diesem Grund kann er das Kind zu keinem Zeitpunkt mit der Angelalleine lassen und muss jederzeit sofort eingreifen können. Muss er sich vom Kind entfernen, so ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen.

 

Erstellen der Montage

Das Kind kann die Montage unter Anleitung erstellen. Sie ist vor dem Auswerfen jedoch durch den Erwachsenen zu kontrollieren.

Auswerfen

Das Auswerfen kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.

Angel halten

Das Halten der Angel kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.

Anhieb und Drill

Der Erwachsene ist im rechtlichen Sinn der Fischereiausübende. Er muss sofort und unmittelbar eingreifen, sobald dies die Sachlage, insbesondere der Tierschutz, erfordert.

Keschern

Das Keschern kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden

Abködern

Einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene abködern.

Betäuben und Töten

Das Betäuben und Töten eines Fisches darf einem Kind nicht überlassen werden.

Verwertung des Fisches

Nach Unterweisung (Verletzungsgefahr, Hygiene) kann das Kind einbezogen werden.

 

 

Schüler-, Kinder- und Jugendgruppen

Auch Schüler-, Kinder- und Jugendgruppen dürfen in nebenstehender Weise an das Angeln herangeführt weden. Dies gilt sogar, wenn sie älter als 10, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl volljähriger Fischereiausübungsberechtigter (Fischereischein und Erlaubnisschein erforderlich) anwesend ist. Jede Aufsichtsperson darf nur zwei Schüler mit je einer Angel beaufsichtigten.

ab dem 10. Lebensjahr:

 

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtsführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln. Laut Gesetz gibt es keine Vorgaben in Bezug auf Jugendliche und das Angeln wie z.B. Raubfischverbot oder Beschränkungen auf eine Handangel. Der jeweilige Gewässerbesitzer kann jedoch eine Vorschriften erlassen.

ab dem 12. Lebensjahr Fischerprüfung möglich

 

Nach dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) können Jugendliche, welche das 12. Lebensjahr vollendet haben, an der Fischerprüfung teilnehmen. Besteht nun ein 12-jähriger diese Prüfung, dann muss er bis zum vollendeten 14. Lebensjahr weiter mit dem Jugendfischereischein fischen oder bekommt bei Neuantrag nur diesen. Er darf also bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur unter Aufsicht angeln. Diese Regelung berücksichtigt vor allem auch die Tatsache, dass eine Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres weder straf- noch bußgeldrechtlich verantwortlich ist. Ein Beispiel: Ein Jugendlicher legt 5 Tage vor nach seinem 12. Geburtstag die Prüfung ab, er bekommt nur den Jugendfischereischein und muss sich bis zum vollendeten 14. Lebensjahr auch danach verhalten.

 

Lerne, was für Dich als Fischer wichtig ist.

Du entscheidest

wann und wo Du lernen willst. Die moderne Technik ermöglicht es Dir zu lernen, wann und wo es für Dich am besten ist.

Du bestimmst die Reihenfolge

Alle Lernmodule kannst Du auch mehrmals durchlaufen. So lernst Du auch beim beantworten der Fragen.

Du hast den Überblick

Jede Antwort von Dir wird kommentiert, so dass Du immer noch mal was dazulernen kannst. Probier es gleich mal aus.