Fischereischein – Erlaubnisschein – Fischerprüfung
Der Fischereischein
Den Fischereischein bzw. den Jugendfischereischein muss jeder Angler am Gewässer bei sich führen. Der Fischereischein bescheinigt, dass der Angler die staatliche Fischerprüfung absolviert hat. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Fischfang ausnahmslos in verantwortlicher Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fischereischein. Der Fischereischein und der Jugendfischereischein sind bei der Wohnsitzgemeinde des Anglers erhältlich.
Es wird eine Gebühr für die Ausstellung des Jugendfischereischeins von der Verwaltung verlangt.
Dieser ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gültig. Zudem ist eine einmalige Fischereiabgabe – nach Alter gestaffelt – in Höhe von
maximal 10,– Euro zu entrichten.
Der Fischereischein auf Lebenszeit ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Die Fischereiabgabe kann auch auf Lebenszeit in einem Betrag gezahlt werden. So bezahlt z. B. ein 14-Jähriger mit bestandener Fischerprüfung 300,– Euro, ein 35-Jähriger 224,– Euro, ein 50-Jähriger 128,– Euro (plus Gebühr). Die Fischereiabgabe für 5 Jahre beträgt 40,– Euro.
Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung zahlen für den Fischereischein auf Lebenszeit ebenfalls eine Verwaltungsgebühr und eine ermäßigte Fischereiabgabe in Höhe von 20,– Euro für die Dauer von fünf Jahren. Bei Einmalzahlung der Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit gibt es für Jugendliche keine Ermäßigung.
Der erteilte Fischereischein ist von der Person, für die er ausgestellt wird, persönlich abzuholen. Dabei ist die Inhaberunterschrift zu leisten.
Der Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein ist die Genehmigung des jeweiligen Gewässerbesitzers bzw. Gewässerpächters, dass der Angler in seinem Gewässer angeln darf. Dieses Dokument wird auf den Namen des Anglers ausgestellt und ist beim Angeln mitzuführen. Erlaubnisscheine gibt es als 3-Jahres-, Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageserlaubnisscheine.
Sie werden auch als Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageskarte bezeichnet. Der Erlaubnisschein ist beim jeweiligen Gewässerpächter
oder Besitzer erhältlich. An größeren Gewässern gibt es zumeist mehrere Verkaufsstellen für derartige
Erlaubnisscheine.
Eine Vielzahl von Angelgewässern und die zugehörigen Verkaufsstellen für Erlaubnisscheine sind in dem Buch „Angelführer Bayern“ verzeichnet, das im Buchhandel erhältlich ist.
Die staatliche Fischerprüfung
Zum Angeln braucht man einen Führerschein
Wer in Bayern fischen will, muss zuerst die staatliche Fischerprüfung bestehen. Dazu gehört die verpflichtende Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Hier werden nicht nur die Grundlagen des Angelns vermittelt, sondern auch ökologische Zusammenhänge sowie Gewässer- und Tierschutz. Die Prüfung läuft rein digital und wird in einem Prüfungslokal an einem PC abgelegt.
Hinweise zur Online-Fischerprüfung
Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.
Welche Voraussetzungen sind zur Anmeldung an einer Online-Prüfung notwendig?
- Internetzugang
- E-Mail-Adresse
Wie erfolgt die Anmeldung zur Online-Prüfung?
- Mit eigener E-Mail Adresse unter www.fischerpruefung-online-bayern.de
- Ohne E-Mail Adresse durch den Landesfischereiverband Bayern e.V.
Registrierung
- Die Anmeldung erfolgt durch die Registrierung im Online-Anmeldesystem.
- Dazu muss man einen beliebigen User- bzw. Nutzernamen eingeben und ein Passwort.
- Diese Daten werden im Online-System gespeichert und gewähren dem Kandidaten Zugang zu seinen Daten.
- Als registrierter Benutzer können Sie eine Übersicht Ihres Ausbildungstands, Zahlung Ihrer Prüfungsgebühr sowie Einsicht in das Prüfungsergebnis erhalten.
Vor der Prüfung:
- Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
- Wählen Sie einen Kursanbieter aus, der unter www.fischerpruefung-online-bayern.de aufgelistet ist. Setzen Sie sich mit dem Kursleiter in Verbindung und teilen Sie Ihre Anmeldenummer und Ihr Geburtsdatum mit, damit dieser Sie für den Online-Kurs anmelden kann. Ihr Kursleiter erfasst Ihnen die Ausbildungsstunden im System.
Verwendung von Messern
Messer in der Jugendgruppe ist ein wichtiges Thema für jeden Jugendleiter. Hierbei müsst Ihr zwischen pädagogischen Empfehlungen und rechtlichen Aspekten unterscheiden.Für endgültig rechtliche Detailfragen wendet Euch bitte an eure Waffenrechtsbehörde (Landratsamt). Diese kann eine rechtliche Einzelfallprüfung vornehmen.
Empfehlung für den Jugendleiter
Als Jugendleiter hast Du die Aufsichtspflicht über die Kinder und Jugendlichen bei Veranstaltungen der Jugendgruppe. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht hast Du zu verhindern, dass die anvertrauten Jugendlichen sich oder einem Dritten Schaden zufügen.